Unsere Statuten

Artikel 1

Unter dem Namen „Pingu Verein“ besteht mit Sitz in Unterwasser ein Verein im Sinne von Artikel 60 FF des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Artikel 2: Zweck

Der Pingu Verein bezweckt das Zusammensein von Mitgliedern im gesellschaftlichen, lockeren Umfeld. Der „Bier-Pingu“ bildet einerseits das Maskottchen des Vereins, und schafft andererseits die gemeinsame Identität für die Mitglieder. (Aktualisiert an HV 2022)

Artikel 3: Mittel

Die Mittel des Vereins zur Verfolgung des Vereinszwecks besteht aus:

  • Mitgliederbeiträge
  • Weitere Zuwendungen

Artikel 4: Mitgliederbeiträge

Artikel 4.1

Die Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Sie darf an Eintrittsbedingungen geknüpft werden.

Artikel 4.2

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliederbeitrag zu entrichten. Dieser wird jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt.

Artikel 5: Austritt und Ausschluss

Der Austritt erfolgt per Antrag an den Vorstand.
Der Vorstand bestimmt über den Ausschluss.

Artikel 6: Organe

Die Organe des Vereins:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

Artikel 7: Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen die Zuständigkeiten gemäss Art. 65 des ZGB.

Artikel 8: Einberufung der Vereinsversammlung

Die ordentliche Vereinsversammlung findet 1x jährlich statt und wird durch den Vorstand einberufen. Weiter gilt Artikel 64 Absatz 3 ZGB.

Artikel 9: Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.

Artikel 10: Vertretung

Nach aussen wird der Verein durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt, wer zeichnungsberechtigt ist.

Artikel 11: Die Rechnungsrevisoren

Die Vereinsversammlung wählt auf Dauer eines Jahres mindestens eine natürliche Person als Rechnungsrevisor.

Artikel 12: Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung seiner Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 13: Auflösung und Liquidation

Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung der Vereinsversammlung. Die Liquidation ist vom Vorstand durch zunehmen.

Artikel 14

Die Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27.11.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Der Präsident:
Philipp Brügger

Die Originalstatuten sind hier zu finden.