Unsere Statuten
Artikel 1
Unter dem Namen “Pingu Verein” besteht mit Sitz in Unterwasser ein Verein im Sinne von Artikel 60 FF des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Artikel 2: Zweck
Der Pingu Verein bezweckt das Zusammensein von Mitgliedern im gesellschaftlichen, lockeren Umfeld. Der „Bier-Pingu“ bildet einerseits das Maskottchen des Vereins, und schafft andererseits die gemeinsame Identität für die Mitglieder. (Aktualisiert an HV 2022)
Artikel 3: Mittel
Die Mittel des Vereins zur Verfolgung des Vereinszwecks besteht aus:
- Mitgliederbeiträge
- Weitere Zuwendungen
Artikel 4: Mitgliederbeiträge
Artikel 4.1
Die Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Sie darf an Eintrittsbedingungen geknüpft werden.
Artikel 4.2
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliederbeitrag zu entrichten. Dieser wird jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt.
Artikel 5: Austritt und Ausschluss
Der Austritt erfolgt per Antrag an den Vorstand.
Der Vorstand bestimmt über den Ausschluss.
Artikel 6: Organe
Die Organe des Vereins:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Artikel 7: Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen die Zuständigkeiten gemäss Art. 65 des ZGB.
Artikel 8: Einberufung der Vereinsversammlung
Die ordentliche Vereinsversammlung findet 1x jährlich statt und wird durch den Vorstand einberufen. Weiter gilt Artikel 64 Absatz 3 ZGB.
Artikel 9: Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Artikel 10: Vertretung
Nach aussen wird der Verein durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt, wer zeichnungsberechtigt ist.
Artikel 11: Die Rechnungsrevisoren
Die Vereinsversammlung wählt auf Dauer eines Jahres mindestens eine natürliche Person als Rechnungsrevisor.
Artikel 12: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung seiner Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 13: Auflösung und Liquidation
Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung der Vereinsversammlung. Die Liquidation ist vom Vorstand durch zunehmen.
Artikel 14
Die Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27.11.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Der Präsident:
Philipp Brügger
Die Originalstatuten sind hier zu finden.